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FDP-Kreisverband Chemnitz
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Spenden gehören zu einer lebendigen Demokratie. Nur Parteien, die über laufende Einnahmen verfügen, können seriös und auf hohem Niveau an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Und das ist gemäß unserem Grundgesetz ihr Auftrag. Unsere Verfassung erwartet sogar von den politischen Parteien, dass sie sich überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanzieren. So hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden, dass die Summe der öffentlichen Mittel, die einer Partei zufließen, nicht höher sein darf als die Summe ihrer eigenen Einnahmen. Mit Spenden an politische Parteien bringen Bürger und Unternehmen also ihre Anteilnahme und ihr Engagement für eine funktionierende Demokratie zum Ausdruck.
Unterstützen Sie die Freien Demokraten mit Ihrer Spende
Spenden und Mitgliedsbeiträge an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und sind steuerlich abzugsfähig. Als Privatperson können Sie Ihre Zuwendungen an die Freien Demokraten bis zu 3.300 EURO – bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bis zu 6.600 EURO – im Jahr steuerlich geltend machen, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.
Spenden juristischer Personen an uns sind selbstverständlich zulässig und erwünscht, können aber nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
Eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) geht Ihnen zu Beginn eines jeden Folgejahres automatisch von der Bundespartei zu.
In ihren Satzungsdokumenten regeln die Freien Demokraten ihre Spielregeln für die innerparteiliche Arbeitsweise. Diese beinhalten unter anderem den Aufbau und die Struktur der Partei, Wahlverfahren und Finanzfragen sowie die Rechte und Pflichten jedes einzelnen Mitglieds.