Für das Wiederanfahren der Reservekohlekraftwerke, müssen bürokratische Hemmnisse zügig abgebaut werden. Vor dem aktuellen Hintergrund lehnen wir einen vorgezogenen Kohleausstieg 2030 ab, da mit Priorität die Energieversorgung Deutschlands nicht gefährdet werden darf. Die Option auf einen späteren Kohleausstieg muss daher ebenso vorerst offen bleiben, um gegebenenfalls auf zukünftige Notlagen reagieren zu können. Die verpasste Energiewende darf nun nicht zu Lasten der Bürger und Unternehmen gehen. Die Bundesregierung muss eine klare Priorisierung für den Fall eines Engpasses bei Gas und/oder Strom ausarbeiten. Auch die Länder- und Kommunen müssen Notfallszenarien erarbeiten und entsprechende Ressourcen schaffen. Regional bedarf es ebenfalls einer Notfallpriorisierung, die sich nicht nur auf die kritische Infrastruktur bezieht, sondern auch Wirtschaft und Privathaushalte einbezieht.
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